Stand: Jan.2012
§ Erweiterte Narrenordnung /Umzugsordnung §
1. Beitrag bei auswärtigen Narrentreffen: Mitglieder z.Zt. 5,00 €
Nichtmitglieder z.Zt. 12,00 €
Der jeweilige Beitrag ist bei Teilnahme von „großen“ Kleidle fällig, auch wenn der
TeilnehmerIn unter 16 Jahre alt ist.
Für den Beitrag ist die Mitgliedschaft maßgeblich. Diese ist nicht für weitere Personen, auch
nicht für Familienangehörige anzuwenden.
Bei Selbstfahrern zu Narrentreffen sind die gleichen Beiträge fällig.
Nachtumzüge der Narren sind (derzeit noch) kostenfrei.
Die Beitragsregelung gilt (noch)nicht für die Geister.
2. Anmeldungen sind fristgerecht vorzunehmen, später eingereichte Anmeldungen haben
keinen Anspruch auf Berücksichtigung.
3. Angegebene bzw. bekanntgegebene Rückfahrtzeiten sind einzuhalten, auch angegebene
Haltestellen für Ein- und Ausstieg.
4. Die Teilnahme an auswärtigen Nachtumzügen ist für unter 16-jährige (Stichtag Geburtstag)
nicht möglich. Eine schriftliche oder mündliche Übertragung der Verantwortung an andere
Personen von den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Es ist weiterhin nicht möglich,
die unter 16-jährigen zum Umzug zu bringen und nach dem Umzug wieder abzuholen. Eine
Ausnahme zur Teilnahme am Umzug ist dann möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter
selbst mit Häs am Umzug teilnimmt. Diese Regelung gilt uneingeschränkt für alle.
5. Bei Teilnahme an örtlichen Umzügen von unter 16-jährigen liegt ausschließlich in der
Verantwortung der Eltern.
6. Die Teilnahme von Gardemitgliedern unter 16 Jahren an genehmigten Veranstaltungen
erfolgt im Interesse der Narrenzunft. Die Verantwortung der Narrenzunft endet mit Ende
des Auftritts, außer es wird eine erweiterte Aufsicht der Narrenzunft zugesagt.
7. Die Mithilfe bei Bewirtungen und Ausschank kann bei Minderjährigen nur im Rahmen des
JSchG. erfolgen. Endet der Arbeitsdienst bzw. wird dieser wegen Bestimmungen beendet,
trägt die Narrenzunft für einen weiteren Verbleib bei der Veranstaltung keine
Verantwortung.
§ Narrenordnung Schantle und Gschell §
1. Narrenkleider müssen stets ordentlich, vollständig und sauber getragen werden.
2. Im Narrenkleid dürfen keine üblen Belästigungen und Beleidigungen begangen
werden.
3. Mit Alkohol ist in verantwortungsbewusster Weise umzugehen.
4. Es ist unbedingt erforderlich, dass schwarze Schuhe getragen werden.
5. Ein Narro hat schwarze, ein Schantle weiße Handschuhe zu tragen.
6. Das heben der Maske ist in der Öffentlichkeit verpönt.
7. Ohne Zustimmung der Speckmockelzunft ist jedem Maskenträger untersagt, in einer
auswärtigen Gemeinde an einer Veranstaltung teilzunehmen.
8. Außer bei Veranstaltungen hat jeder Narr nach 19.00 Uhr sein Gschell möglichst leise
zu tragen.
Wer diese grundsätzlichen Dinge nicht beachtet, gilt als undiszipliniert, wird als Außenseiter
angesehen und kann von der Zunft ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird ihm das
Tragen des Narrenkleides untersagt. Haltet euch deshalb gewissenhaft an obige Richtlinien.
§ Narrenordnung der Geister §
1. Narrenkleider müssen stets ordentlich, vollständig und sauber getragen werden.
2. Im Narrenkleid dürfen keine üblen Belästigungen und Beleidigungen begangen werden.
3. Mit Alkohol ist in verantwortungsbewusster Weise umzugehen.
4. Es ist unbedingt erforderlich, dass sehr dunkle oder schwarze Schuhe getragen werden.
5. Ein Geist hat schwarze Handschuhe zu tragen.
6. Das Heben der Maske ist während der Umzüge nicht gestattet.
7. Ohne Zustimmung der Speckmockelzunft ist jedem Maskenträger untersagt, in einer
auswärtigen Gemeinde an einer Veranstaltung teilzunehmen.
8. Den Weisungen der Elferräten ist während des Umzugs folge zu leisten. Das gilt auch für
den gemeinsamen Besuch von Veranstaltungen, um ein ordentliches Bild und Eindruck als
Gast zu hinterlassen.
Wer diese grundsätzlichen Dinge nicht beachtet, gilt als undiszipliniert, wird als Außenseiter
angesehen und kann von der Zunft ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird ihm das
Tragen des Narrenkleides untersagt. Haltet euch deshalb gewissenhaft an die obige Ordnung.
Speckmockelzunft Bösingen e.V.
