Stand 16.02.12


Speckmockelzunft 

Bösingen e.V.


                                                                                                                                                                                                                                                   Stand: Jan.2012

§ Erweiterte Narrenordnung /Umzugsordnung §

 

1. Beitrag bei auswärtigen Narrentreffen:            Mitglieder          z.Zt.            5,00 €

                                                                      Nichtmitglieder   z.Zt.          12,00 €

 

   Der jeweilige Beitrag ist bei Teilnahme von „großen“ Kleidle fällig, auch wenn der 

   TeilnehmerIn unter 16 Jahre alt ist.

   Für den Beitrag ist die Mitgliedschaft maßgeblich. Diese ist nicht für weitere Personen, auch 

   nicht für Familienangehörige anzuwenden.

   Bei Selbstfahrern zu Narrentreffen sind die gleichen Beiträge fällig.

   Nachtumzüge der Narren sind (derzeit noch) kostenfrei.

   Die Beitragsregelung gilt (noch)nicht für die Geister.


2. Anmeldungen sind fristgerecht vorzunehmen, später eingereichte Anmeldungen haben 

    keinen Anspruch auf Berücksichtigung. 


3. Angegebene bzw. bekanntgegebene Rückfahrtzeiten sind einzuhalten, auch angegebene 

   Haltestellen für Ein- und Ausstieg.


4. Die Teilnahme an auswärtigen Nachtumzügen ist für unter 16-jährige (Stichtag Geburtstag) 

    nicht möglich.  Eine schriftliche oder mündliche Übertragung der Verantwortung an andere 

    Personen von den Erziehungsberechtigten ist nicht möglich. Es ist weiterhin nicht möglich, 

    die unter 16-jährigen zum Umzug zu bringen und nach dem Umzug wieder abzuholen. Eine 

    Ausnahme zur Teilnahme am Umzug ist dann möglich, wenn ein Erziehungsberechtigter 

    selbst mit Häs am Umzug teilnimmt. Diese Regelung gilt uneingeschränkt für alle.


5. Bei Teilnahme an örtlichen Umzügen von unter 16-jährigen liegt ausschließlich in der 

    Verantwortung der Eltern.


6. Die Teilnahme von Gardemitgliedern unter 16 Jahren an genehmigten Veranstaltungen 

    erfolgt im Interesse der Narrenzunft. Die Verantwortung der Narrenzunft endet mit Ende  

    des Auftritts, außer es wird eine erweiterte Aufsicht der Narrenzunft zugesagt.


7. Die Mithilfe bei Bewirtungen und Ausschank kann bei Minderjährigen nur im Rahmen des 

    JSchG. erfolgen. Endet der Arbeitsdienst bzw. wird dieser wegen Bestimmungen beendet,    

    trägt die Narrenzunft für einen weiteren Verbleib bei der Veranstaltung keine  

    Verantwortung. 

  

§ Narrenordnung Schantle und Gschell §

 

 

  1.    Narrenkleider müssen stets ordentlich, vollständig und sauber getragen werden.

2.    Im Narrenkleid dürfen keine üblen Belästigungen und Beleidigungen begangen  

       werden.

3.    Mit Alkohol ist in verantwortungsbewusster Weise umzugehen.

4.    Es ist unbedingt erforderlich, dass schwarze Schuhe getragen werden.

5.    Ein Narro hat schwarze, ein Schantle weiße Handschuhe zu tragen.

6.    Das heben der Maske ist in der Öffentlichkeit verpönt.

7.    Ohne Zustimmung der Speckmockelzunft ist jedem Maskenträger untersagt, in einer 

       auswärtigen Gemeinde an einer Veranstaltung teilzunehmen.

8.    Außer bei Veranstaltungen hat jeder Narr nach 19.00 Uhr sein Gschell möglichst leise  

       zu tragen.

 

Wer diese grundsätzlichen Dinge nicht beachtet, gilt als undiszipliniert, wird als Außenseiter 

angesehen und kann von der Zunft ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird ihm das 

Tragen des Narrenkleides untersagt. Haltet euch deshalb gewissenhaft an obige Richtlinien.



§ Narrenordnung der Geister §                                           


1.    Narrenkleider müssen stets ordentlich, vollständig und sauber getragen werden.

2.    Im Narrenkleid dürfen keine üblen Belästigungen und Beleidigungen begangen werden.

3.    Mit Alkohol ist in verantwortungsbewusster Weise umzugehen.

4.    Es ist unbedingt erforderlich, dass sehr dunkle oder schwarze Schuhe getragen werden.

5.    Ein Geist hat schwarze Handschuhe zu tragen.

6.    Das Heben der Maske ist während der Umzüge nicht gestattet.

7.    Ohne Zustimmung der Speckmockelzunft ist jedem Maskenträger untersagt, in einer 

        auswärtigen Gemeinde an einer Veranstaltung teilzunehmen.

8.     Den Weisungen der Elferräten ist während des Umzugs folge zu leisten. Das gilt auch für 

        den gemeinsamen Besuch von Veranstaltungen, um ein ordentliches Bild und Eindruck als 

        Gast zu hinterlassen.

 

Wer diese grundsätzlichen Dinge nicht beachtet, gilt als undiszipliniert, wird als Außenseiter 

angesehen und kann von der Zunft ausgeschlossen werden. In diesem Falle wird ihm das 

Tragen des Narrenkleides untersagt. Haltet euch deshalb gewissenhaft an die obige Ordnung.

 

 Speckmockelzunft Bösingen e.V.